Legat / Erbschaft

Möchtest auch Du mit Weitsicht die Zukunft mitgestalten und die Selbstständigkeit blinder und sehbehinderter Menschen in der sich rasch wandelnden digitalen Welt auch morgen sicherstellen? Mit Deinem Vermächtnis an die Apfelschule ermöglichst Du ihnen langfristig den Zugang zur digitalen Informationsgesellschaft und leistest damit einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Inklusion.

Drei Optionen stehen Dir zur Auswahl

Erbschaft

Du setzt Personen oder Organisationen mit einem prozentualen Anteil als Erben ein. Diese Personen und Organisationen bilden die Erbengemeinschaft.

Beispiele:

  • „Hans Mustermann erhält 20% der freien Quote“;
  • „Ich setze Peter Mustermann als Alleinerben ein“;
  • „Die Organisationen A, B und C erhalten je 5% der freien Quote“.

Legat/Vermächtnis

Mit einem Legat/Vermächtnis wird die begünstigte Person oder Organisation nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte.

Beispiele:

  • „Corinne Mustermann erhält meine Uhr“;
  • „Organisation D erhält ein Legat/Vermächtnis von CHF 10’000.00.“.

Schenkung

Bei einer Schenkung überlässt der Schenker dem Beschenkten – eine Person oder Organisation – zu Lebzeiten Geld oder eine Sache ohne Gegenleistung. Es gibt viele Beweggründe, bereits zu Lebzeiten im Rahmen der Nachlassregelung ausserhalb des Testamentes einen Teil des Vermögens weiterzugeben.

Beratung und Ratgeber

Wir stellen Dir zusammen mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu kostenlos weitere Informationen und Tools rund ums Thema Testament und Vorsorge bereit:

Für weitere Fragen wende dich direkt und persönlich mit Kontaktformular oder per Telefon an unseren Geschäftsführer, Sandro Lüthi, +41 44 442 40 44.